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Seit Anfang 2005 gilt die verschärfte Regelung der EU-Richtlinie 1999/30/EG, wonach der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub (PM 10) pro Kubikmeter Luft nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden darf. Reagieren die Gemeinden nicht mit Gegenmaßnahmen, können die verantwortlichen Verwalter (in erster Linie die Bürgermeister) verklagt werden. Derweil steht bereits eine weitere Verschärfun...
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