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Siedlungsgrenzen: So weit sind Südtirols Gemeinden

RAUMORDNUNG – Südtirols Gemeinden müssen derzeit Siedlungsgrenzen definieren und damit festlegen, wo in den nächsten zehn Jahren noch gebaut werden darf und wo nicht. Einzelne haben diese Hausaufgabe bereits erledigt. Ihr Fazit ist ernüchternd.

Silvia Santandrea von Silvia Santandrea
10. Februar 2023
in Südtirol
Lesezeit: 6 mins read

Klausen ist eine der wenigen Gemeinden in Südtirol, die ihre Siedlungsgrenzen bereits definiert haben (Foto: Shutterstock)

Bozen – Genau genommen müsste das, womit sich die Gemeinden derzeit beschäftigen, bereits abgeschlossen sein: Bis 1. Juli 2022 hätten die Gemeinden laut dem Gesetz für Raum und Landschaft ihre Entwicklungspläne vorlegen sollen. Darin müssen die Kommunen ihre strategischen Entwicklungsziele in verschiedenen Bereichen wie Mobilität oder Tourismus, aber auch im Sozialen definieren und mit dem Landschaftsplan abstimmen. Diese Pläne sollen das Wachstum der Gemeinden für das kommende Jahrzehnt bestimmen.

Die Gemeinden werden also maßgeblich mitentscheiden, wie sich Südtirol in Sachen Raumordnung weiterentwickeln wird. Etwa inwieweit das Land sein Wohnungsproblem in den Griff bekommen wird, inwiefern die Tourismuszonen noch wachsen werden oder wie und ob die Handwerkerzonen vergrößert werden.

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Bauleitplan 2.0

Wie weit sind die Gemeinden bei der Ausarbeitung dieser Pläne? Um diese Frage beantworten zu können, lohnt es sich, einen Schritt zurückzugehen. In der Umsetzung der Ziele des Gesetzes für Raum und Landschaft – allen voran bei der Einschränkung des Bodenverbrauchs – spielen die Gemeinden eine wichtige Rolle. Mit dem 2018 verabschiedeten Gesetz wurden ihnen mehrere Planungsaufgaben übertragen, unter anderem die Verpflichtung, für ihr Gebiet das oben genannte „Entwicklungsprogramm für Raum und Landschaft“ auszuarbeiten. Dieses ist ein Nachfolger des derzeitigen Bauleitplans und soll mindestens zehn, gerne aber auch 20 oder 30 Jahre lang als Planungsinstrument für die künftige Entwicklung der Gemeinde dienen.

Der große Unterschied zu den bisherigen Bauleitplänen: Punktuelle Änderungen sind nicht mehr zulässig. Das heißt: Was heute beschlossen wird, gilt für mindestens zehn Jahre. Ein Beispiel: Ist im Gemeindeentwicklungsplan die Vergrößerung einer Wohnbauzone nicht vorgesehen, wird diese in den kommenden zehn Jahren auch nicht vergrößert, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass das unbedingt nötig wäre.

„Innen flexibel, außen penibel“

Wo in den kommenden Jahren noch gebaut werden soll und darf, wird anhand der Abgrenzung von Siedlungsgebieten bzw. der Festlegung der Siedlungsgrenzen entschieden. Diese werden künftig Gebiete umfassen, die bereits erschlossen sind, sowie alle Flächen, die im Gemeindeplan für Raum und Landschaft für die Siedlungsentwicklung innerhalb der Laufzeit des Programms vorgesehen werden. Das heißt, die Gemeinden müssen Grenzen ziehen, innerhalb derer sich künftig die Bautätigkeit konzentrieren soll.

„Im Grunde ist das Entwicklungsprogramm mit den Siedlungsgrenzen ein neuer Name für den alten Bauleitplan mit ein paar zusätzlichen bürokratischen Notwendigkeiten.“

Dabei gilt das Motto, das Ex-Landesrat Richard Theiner geprägt hat: „Innen flexibel, außen penibel.“ Innerhalb der festgelegten Siedlungsgrenzen sollen die Kommunen in Zukunft autonom entscheiden dürfen, außerhalb der Siedlungsgebiete darf hingegen – mit Ausnahme landwirtschaftlicher Gebäude – nicht mehr gebaut werden. Die Grenzen sind damit eine heikle Angelegenheit für die Gemeinden.

Einzelne Vorreiter

Von einer endgültigen Definition der Grenzen sind die Kommunen aber – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – noch meilenweit entfernt. Bisher haben 70 Südtiroler Gemeinden mit der Ausarbeitung ihres Gemeindeentwicklungsprogrammes begonnen, welches die Definition zum Inhalt hat. Das geht aus der Antwort hervor, die der SVP-Landtagsabgeordnete Gert Lanz am Dienstag auf seine Anfrage im Rahmen der Fragestunde im Landtag erhalten hat. Nur einzelne, darunter Ratschings, Corvara und Klausen, also einige der Gemeinden, die zu den sieben ausgewählten Pilotgemeinden gehören, sind bei diesem Vorhaben schon relativ weit.

Für Gert Lanz ist das keine zufriedenstellende Zahl: „Hier hinken wir hinterher. Es geht nicht nur darum aufzuzeigen, wie sich eine Gemeinde entwickelt. Genauso wichtig ist die Bedeutung für die Bevölkerung selbst, da dieser raumplanerische Rahmen auch deren individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, sei dies im Wirtschaftlichen wie im Privaten, abgrenzt.“

Aufgehalten wurden die Gemeinden, wie Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindenverbandes, erklärt, u. a. von Unsicherheiten auf Landesebene. Denn erst im vergangenen Jahr (zur Erinnerung: Im Juli hätten die Projekte ursprünglich stehen sollen) wurde bekannt, dass die Gemeinden Landesbeihilfen von 50 oder 80 Prozent des Auftragsvolumens erhalten, wenn sie ihre Pläne gemeinsam mit anderen erarbeiten. „Diese Beiträge sind für die Gemeinden angesichts der relativ hohen Summen relevant“, weiß Schatzer. Mittleren Gemeinden koste die Ausarbeitung des neuen Entwicklungsprogramms etwa 200.000 bis 300.000 Euro.

Alles auf Eis

Eine der Gemeinden, die eigentlich schon einen Teil ihrer Hausaufgaben erledigt hat, vorerst aber alles auf Eis gelegt hat, ist Kurtatsch. „Wir wollten sichergehen, einen Beitrag zu bekommen“, sagt Bürgermeister Oswald Schiefer. Mittlerweile herrsche Klarheit darüber, dass Kurtatsch mit den Nachbargemeinden zusammenarbeiten muss, um Landesbeiträge zu erhalten. Das sei auch geplant. In Kürze wolle man die Zusammenarbeit beginnen.

Die Siedlungsgrenzen hat Kurtatsch bereits abgesteckt, wenn auch nur provisorisch. Dabei sieht das Gesetz für Raum und Landschaft vor, dass die von den Gemeinden beauftragten Techniker:innen Statistiken hinsichtlich der bisherigen demografischen Entwicklung miteinbeziehen, Leerstände erheben und das zukünftige Bevölkerungswachstum berechnen lassen.

„Die Forderung vonseiten der Landesregierung ist klar und lässt wenig Spielraum. Die Gemeinden müssen errechnen, wie viel Fläche und Volumen sie in Zukunft benötigen werden. Sobald man die ungefähre Zahl vorliegen hat, wird die entsprechende Fläche auf den Karten eingezeichnet.“

Auch müssen bei der Festlegung der Siedlungsgrenzen bestimmte Richtlinien beachtet werden. Ein Dekret des Landeshauptmanns sieht unter anderem vor, dass Siedlungsgebiete erschlossene Gebiete mit zusammenhängender Siedlungsstruktur sein müssen. Außerdem sollen sie mit öffentlichen Strukturen oder Handelsstrukturen ausgestattet und an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sein.

Bei der Ausarbeitung des Plans und der Festlegung der Siedlungsgrenzen müssen Bürger:innen, Verbände, Vereine und Interessengruppen miteinbezogen werden, was im Gesetz für Raum und Landschaft ebenfalls vorgesehen ist.

Die Erfahrungen der Gemeinden

Eine Herkulesaufgabe für die Gemeinden also? „Nein“, sagt Oswald Schiefer. „Die Gemeinden haben in der Vergangenheit schon Bauleitpläne erstellt. Im Grunde ist das Entwicklungsprogramm mit den Siedlungsgrenzen ein neuer Name für den alten Bauleitplan mit ein paar zusätzlichen bürokratischen Notwendigkeiten.“ Seiner Gemeinde sei es nicht sonderlich schwergefallen, die Siedlungsgebiete abzustecken und damit eine bindende Strategie für die künftige Entwicklung der Gemeinde festzulegen.

Eine andere Erfahrung machte Helmut Verginer, Gemeindereferent und Vizebürgermeister von Klausen. Seine Gemeinde begann – ebenfalls als eine der ausgewählten Pilotgemeinden – vor drei bis vier Jahren mit der Festlegung der Siedlungsgrenzen und der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms. Lange habe die beauftragte Arbeitsgruppe nicht gewusst, wie sie vorgehen soll, es habe zahlreiche Aussprachen mit den Landesämtern gegeben. Das Ganze sei sehr mühsam gewesen. „Nun ist aber ein Ende in Sicht. Wir möchten das Projekt noch in diesem Jahr abhaken“, so Verginer.

Den Gemeinden sind weitgehend die Hände gebunden

Ursprünglich hatte er sich, was die Siedlungsgrenzen anbelangt, mehr Flexibilität erhofft, sagt er. „Aber die Forderung vonseiten der Landesregierung ist klar und lässt wenig Spielraum. Die Gemeinden müssen errechnen, wie viel Fläche und Volumen sie in Zukunft benötigen werden. Sobald man die ungefähre Zahl vorliegen hat, wird die entsprechende Fläche auf den Karten eingezeichnet.“

Mehr sollte es nicht sein, weniger auch nicht. „Unser Wunsch, genauso wie der der anderen Pilotgemeinden, wäre gewesen, dass man um die Ballungsräume zwar Linien zieht, diese aber etwas mehr Spielraum für die Zukunft zulassen“, so Verginer. Das sei allerdings nicht möglich gewesen. Denn die nicht weniger als zehn zuständigen Landesämter würden penibel überprüfen, ob der Bedarf tatsächlich mit den eingezeichneten Siedlungsgrenzen übereinstimmt.

Möglichst breite Grenzen, um das Gesetz zu umgehen?

Die Siedlungsgrenzen möglichst breit zu definieren, um das Gesetz zu umgehen und mehr Spielraum zu haben, sei nicht möglich, das unterstreicht auch Andreas Schatzer, auch wenn in der Vergangenheit immer wieder die Rede davon war. Der Rechtsanwalt und ehemalige SVP-Bezirksobmann Christoph Perathoner regte etwa vor einigen Jahren auf einem Informationsabend in St. Christina dazu an, „in allen touristischen Hochburgen des Landes die Siedlungsgrenzen möglichst weit zu gestalten“ – als Beitrag zum leistbaren Wohnen.

„Diese Strategie zu verfolgen, ist nicht möglich. Was aber sehr wohl möglich ist, ist politische Entscheidungen einfließen zu lassen“, erklärt Schatzer. Wenn sich eine Gemeinde beispielsweise wünsche, dass ihr Gewerbegebiet in Zukunft noch wächst, könne sie dessen Grenzen großzügiger definieren. „Es wird bei den Gemeinderäten liegen, die Möglichkeiten für politische Spielräume zu nutzen und ihre Anliegen vor der Kommission für Raum und Landschaft und der Landesregierung zu vertreten“, sagt Schatzer. Bis alle 116 Gemeinden so weit sind, dürfte es aber noch dauern.

Was mit den Gemeinden passiert, die noch hinterherinken

Und was passiert in der Zwischenzeit mit den Gemeinden, die noch nicht einmal angefangen haben, die Entwicklungsprogramme auszuarbeiten? Die Bautätigkeit steht dort nicht still. „Es wurde eine Übergangsbestimmung festgelegt, die sicherstellen soll, dass die Entwicklung der Gemeinden nicht stillsteht“, erklärt Carlotta Polo, Direktorin des Amtes für Gemeindeplanung.

Vorerst würden noch die alten Bauleitpläne gelten, die Gemeinden könnten weiter Varianten beschließen. Diese müssen sich auf Flächen beziehen, die an bestehende verbaute Ortskerne, Gewerbe- oder Bauzonen anschließen. „In dieser Übergangszeit gilt der Grundsatz, dass Gemeinden nichts beschließen sollen, das ihrer langfristigen Planung und nachhaltigen Entwicklung im Wege steht“, sagt Polo.

Was das in der Praxis bedeutet, hat Oswald Schiefer erlebt. „Wenn eine Gemeinde keine riesigen Vorhaben hat, macht es keinen Unterschied, ob sie ihren Plan ein halbes Jahr früher oder später fertigstellt.“ Er habe in den vergangenen Jahren gemerkt: Was ursprünglich in Anbetracht des nachhaltigen Wachstums gut klang, ist am Ende vor allem eines: viel Bürokratie.

Schlagwörter: 05-23free

Ausgabe 05-23, Seite 2

Silvia Santandrea

Silvia Santandrea

Die Eppanerin hat in Innsbruck Politikwissenschaft und Sprachwissenschaft studiert und hat nach mehreren Praktika bei Südtiroler Printmedien sowie in Radio- und TV-Redaktionen ihren Weg in die SWZ gefunden. Herausforderungen liebt sie – im Job und auch am Berg.

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