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Rom/Bozen – Das Inps hat in einem Rundschreiben die Leistungen zur Stützung des Einkommens für das heurige Jahr erläutert. Die Werte sind dabei aufgrund der ausbleibenden Inflationsanpassung gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Mit März 2016 sind auch die vor dem 23. September 2015 genehmigten Lohnausgleichsstunden zu verrechnen.
Im Beitrags- und Sozialrecht gibt es eine Reihe von Bestimmu...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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