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Bozen – Wie nicht anders zu erwarten, gab und gibt es immer noch unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Pflichten in Zusammenhang mit den Auflagen zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus, speziell am Arbeitsplatz. In Bezug auf die Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz wird allzu oft vergessen, dass nicht nur der Arbeitgeber in der Pflicht ist, sondern auch der Mitarbeiter (sie...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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