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Rom/Bozen – Mit dem Gesetzesdekret Nr. 59 vom 3. Mai 2016 hat die italienische Regierung neue Maßnahmen zur Förderung von Finanzierungen für Unternehmer beschlossen. Nachstehend sollen zwei wichtige Neuerungen, die dieses Dekret mit sich bringt, kurz analysiert werden.
Der „pegno mobiliare non possessorio“ (englisch: „Floating Charge“) – Durch den „pegno mobiliare non possessorio“ sieht das Dekret...
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