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Rom - Mit der Sommerverordnung werden neue Maßnahmen gesetzt, um das Startpotenzial von jungen und innovativen Gesellschaften zu fö;rdern (Art. 3 DL Nr. 112/2008). Im Wesentlichen geht es um eine Steuerbefreiung für die Beteiligungsgewinne, die natürliche Personen aus dem Verkauf von jungen, bereits operativen Gesellschaften erzielen, wobei dann diese Gewinne in neue Gesellschaften des gleichen Se...
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