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Rom – In Italien gilt ein weltweit einzigartiges System, wonach die Gültigkeit einer Selbstkündigung der Arbeitnehmer:innen oder die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses – bis auf wenige Ausnahmen – elektronisch erfolgen muss (die SWZ hat mehrfach dazu berichtet). Der Hintergrund dazu ist der mögliche Missbrauch durch sogenannte Blanko-Kündigungen. Entweder die Arbeitnehmer:innen sel...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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