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Rom – Mit Eilverordnung vom 30. September (DL Nr. 153/2015) ist die Abgabefrist für die Selbstanzeige auf den 30. November aufgeschoben worden. Die Verordnung wird derzeit im Parlament behandelt und muss bis 29. November ratifiziert werden. Im Senat ist diesbezüglich für die Einnahmenagentur die Möglichkeit vorgesehen worden, in Abweichung zu dem nach Wohnsitz zuständigen Steueramt andere Ämter fü...
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