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Bozen/Rom – Die SWZ hat in ihrer letzten Ausgabe (Nr. 13 vom 30. März) eine erste Kurzübersicht über das Gesetzesvorhaben zur Reform des Arbeitsmarktes und des Artikels 18 gebracht. Ergänzend dazu sei im Folgenden noch auf einige weitere Punkte eingegangen. Zunächst muss noch einmal darauf verwiesen, dass diese Reform noch keineswegs definitiv ist, da es sich ja um einen Gesetzentwurf der Regierun...
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