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Rom – Die Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2020 (DL Nr. 124/2019) enthält unter anderem eine schwerwiegende Einschränkung für die Werk- und Unterwerkverträge: Nach der ursprünglichen Fassung hätte die Lohnsteuer vom Auftraggeber eingezahlt werden, und der Auftragnehmer hätte dem Auftraggeber fünf Tage vor der Fälligkeit die nötigen Geldmittel übergeben müssen. Mit dieser Abwälzungspflicht wol...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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