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Rom/Bozen – Seit dem Jahr 2012 müssen jene Arbeitnehmer, welche körperlich stark abnutzende Arbeiten („lavori usuranti“) verrichten, von ihren Arbeitgebern beim Arbeitsministerium in Rom gemeldet werden. Der Termin für die heurige Meldung, welche sich auf das Jahr 2014 bezieht, muss innerhalb 31. März erfolgen. Der Gesetzgeber hatte schon vor Jahren beschlossen, dass Schwerstarbeiter Anrecht auf e...
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