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Rom – Nach Auffassung der Steuerkommission von Reggio Emilia (1. Grad) ist der neue Einkommensmaßstab ungesetzlich. Man übernimmt den Tenor eines früheren Urteils der Steuerkommission von Neapel und beanstandet im Wesentlichen, dass der Steuerpflichtige keine angemessene Verteidigungsmöglichkeit hat, um die aufgrund von statistischen Ausarbeitungen angenommenen Ausgaben widerlegen zu können. Im Üb...
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