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Rom - Im gegenständlichen Fall war ein Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember krankgeschrieben gewesen, am Silvesterabend aber als Kellner bei einer Veranstaltung gesehen worden. Am Tag nach Neujahr brachte er seiner Firma eine erneute Krankschreibung seines Arztes für weitere zehn Tage. Das Kellnern am letzten Tag der Krankheit hätte ja noch hingenommen werden können, aber die erneute Krankheit am Tag...
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