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Rom – Eine vorteilhaftere Regelung bei schwerer Krankheit hat das G. Nr. 81/2017 für die in der Sonderverwaltung des Inps eingeschriebenen Versicherten eingeführt (sofern sie nicht bereits in einer anderen Rentenkasse pflichtversichert oder Rentner sind).
Demnach werden die krankheitsbedingten Abwesenheiten, die als Folge von schweren Krankheiten einen intensiveren Pflegebedarf haben, einem Aufent...
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