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Rom – Die Reform zur Insolvenz und Unternehmenskrise (Dlgs. Nr. 14/2019 vom 12. Jänner 2014) hat unter anderem in den GmbHs die bisherigen Schwellen für die Bestellung eines Kontrollorgans wesentlich herabgesetzt. Laut einer Hochrechnung von Banca d’Italia hätten ca. 140.000 GmbHs ein Kontrollorgan einzusetzen gehabt. Diese Bestimmung ist nun gelockert worden, und zwar nicht – wie ursprünglich gep...
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