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Für ordentliche und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten auf Wohngebäuden gilt ab 1. Oktober 2006 wieder der verminderte MwSt-Satz von 10 Prozent. Gleichzeitig wird der bisherige Steuerabsetzbetrag von 41 Prozent wieder auf 36 Prozent herabgesetzt. Wir haben über diese Neuerungen und die praktischen Auswirkungen in der letzten SWZ vom 4. August berichtet. Am gleichen Tag hat die Finanzverwaltu...
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