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Rom – Mit Verordnung der Zollagentur (ADM) vom 3. Februar 2026 ist die Schwelle für die monatliche Abfassung und Versendung der Intrastat-Meldung (Intra-2bis) für die innergemeinschaftlichen Erwerbe von vorher 350.000 Euro auf zwei Millionen Euro erhöht worden. Die Abgabepflicht besteht nun nur für Steuerpflichtige, die in einem der vier vorherigen Kalenderquartale die erwähnte Schwelle von zwei M...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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