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Rom – Ende März hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zwei neue „Schwarze Listen“ für die Aufwendungen aus Steuerparadiesen und die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regelung) aufgestellt (vgl. Swz vom 10. April 2015). Die beiden Verordnungen, welche nach den Vorgaben des Stabilitätsgesetzes 2015 über die Bestimmung der Steuerparadiese ausgearbeitet wurden, ist aber bislang nie v...
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