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Rom - Wie berichtet (siehe SWZ Nr. 33 vom 31. August) sieht das Gesetz Nr. 123 vom 3. August 2007, in Kraft getreten am 25. August, vor, dass bei schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Verstößen von den Inspektionsdiensten eine zeitweilige Betriebsschließung angeordnet werden kann. Mit Rundschreiben vom 22. August hat das Arbeitsministerium einige Klärungen zu diesem Thema vorgenommen, die nachstehend...
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