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Schranken für Streiks

Italien und Großbritannien wollen das Streikrecht einschränken. Die Pläne sind umstritten, aber nachvollziehbar.

Robert Weißensteiner von Robert Weißensteiner
31. Juli 2015
in Italien
Lesezeit: 2 mins read

Die konservative britische Regierung hat am 15. Juli im Unterhaus einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Arbeitsniederlegungen erschwert. Vorgesehen ist unter anderem, dass ein Streik nur dann ausgerufen werden kann, wenn im Vorfeld eine Urwahl abgehalten wird, an der sich mindestens fünfzig Prozent der Arbeiter und Angestellten beteiligen. In sensiblen Bereichen wie dem öffentlichen Gesundheits- und dem Transportwesen ist die Zustimmung von mindestens 40 Prozent der zur Wahl berechtigten Gewerkschaftsmitglieder vorgesehen.

Fast zeitgleich hat der Neo-PD-Senator Pietro Ichino einen Gesetzentwurf ähnlichen Inhalts eingebracht: Ein Streik kann nur dann ausgerufen werden, wenn die dahinter stehenden Gewerkschaften mehr als 50 Prozent der Belegschaft vertreten. Ist das nicht der Fall, muss eine Urabstimmung abgehalten werden, an der sich mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer beteiligen und bei der über 50 Prozent der Belegschaft den Streikplänen zustimmen. Die Regierung soll mit den Maßnahmen einverstanden sein, doch möchte sie die Initiative dem Parlament überlassen, um die Gewerkschaften nicht noch weiter zu reizen.

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Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Italien gehen die Wogen hoch. Aber Premierminister David Cameron hat Streiks als „letztes Mittel“ eingestuft, auf die schlimmen Folgen des jüngsten U-Bahnstreiks in London verwiesen und betont, dass die wirtschaftlichen Interessen „gutbezahlter Angestellter“ mit den Grundbedürfnissen der Bürger in Einklang gebracht werden müssen. Und in Italien gibt es mit Blick auf die folgenschweren Streiks bei den römischen U-Bahnen, bei der Alitalia und den Grabungsstätten in Pompei ähnliche Ansätze. Pietro Ichino hat einen der Väter der Gewerkschaftsbewegung und Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung, Vittorio Foa, zitiert: Streiks müssen mit Augenmaß eingesetzt werden.

Aber genau das ist zu oft nicht der Fall. So kann es nicht überraschen, dass der Gesetzgeber eingreift und jene an die kurze Leine nimmt, die zuweilen nur eine Minderheit sind, aber enorme wirtschaftliche und Imageschäden anrichten und unzähligen Bürgern große Schwierigkeiten bereiten.

Schlagwörter: 30-15freenomedia

Ausgabe 30-15, Seite 1

Robert Weißensteiner

Robert Weißensteiner

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