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Ein Gericht in Triest hat in einem arbeitsrechtlichen Streit ein Urteil gefällt, das die bisherige Orientierung der Gerichtsbarkeit noch einmal bestätigt. Neu dabei sind aber die Umstände. Eine Firma hatte einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer beim Arbeiten für einen Konkurrenzbetrieb erwischt; gelungen war dies allerdings durch die von der Firma veranlassten Ermittlungen eines Privatdetektivs. Di...
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