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Rom - Die Finanzverwaltung hat mit Rundschreiben (Nr. 45/E vom 13. Juni 2008) die Anleitungen über die mö;gliche Irap-Befreiung der Freiberufler ohne eigene Struktur erlassen. Nach einer Zusammenfassung der Rechtsprechung seitens des Kassationsgerichtes werden die sachlichen Voraussetzungen aufgezeigt, in denen man von einer Irap-Befreiung ausgehen kann und in denen die anhängenden Streitverfahren...
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