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Bozen (SWZ) – Schon des Öfteren hat der italienische Gesetzgeber in der Vergangenheit die Abschaffung der Kassazettel in Aussicht gestellt. Ab 2004 gibt es erstmals eine Teil-Befreiung (die Wirtschaftszeitung hat bereits berichtet). Wer den so genannten „concordato preventivo“ in Anspruch nimmt und somit seine Steuern vorab auf der Grundlage der Zahlen vergangener Jahre entrichtet, kann künftig au...
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