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Rom – Für Kleinunternehmer und Freiberufler mit Umsatzerlösen bis zu 30.000 Euro gilt unter bestimmten, zusätzlichen Voraussetzungen eine vereinfachte, pauschalierte Besteuerung. Sie besteht im Wesentlichen aus einer Steuerbefreiung für die MwSt und einer geringen Ersatzsteuer von 20 Prozent für die Einkommensteuern; für die Irap gilt eine Befreiung.
Dieses mit dem Haushaltsgesetz 2008 (Art. 1 Abs...
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