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Ab 1. Oktober müssen die Beschäftigten am Bau wie berichtet einen Ausweis tragen, damit sich die Kontrolleure leichter tun. Dies ist im Grunde genommen nicht verwerflich. Fragwürdig sind aber die Vorschriften bezüglich des Tragens dieser Ausweise: Sie müssen sichtbar angebracht sein, also an Jacke, Schutzanzug, Hemd oder Hosengürtel getragen werden. Diese Verpflichtung ist eine Zumutung, denn jed...
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