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Rom – Die Schenkung von Geldmitteln aus dem Ausland durch eine nichtansässige Person unterliegt in Italien nicht der Schenkungssteuer. Dies sind die Schlussfolgerungen einer kürzlich erteilten Auskunft über den gebietsmäßigen Geltungsbereich der Schenkungssteuer (Auskunft Nr. 7 vom 12. Jänner 2024).
Der konkrete Sachverhalt betrifft die Schenkung von Geldmitteln einer in der Schweiz ansässigen Dam...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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