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Rom – Für die Aussetzung der Einschränkungen über die Scheingesellschaften muss man nicht unbedingt ein Auskunftsersuchen stellen. Der Nachweis über das Bestehen von hinreichenden sachlichen Gründen, die das Erreichen der Mindesterlöse verhindert haben, kann jederzeit auch erst im Streitverfahren nachgewiesen werden. Dies gilt auch für den Fall einer negativen Auskunft, die vom Steuerpflichtigen n...
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