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Bozen (LPA) - Wer Liegenschaften von gemeinnützigem Interesse schätzen muss, kann nun auf eine Broschüre mit den erneuerten Richtwerten bauen.
Bis zum Jahr 2001 wurden Schätzungen zu enteignender Liegenschaften allein vom Landesschätzamt vorgenommen, unabhängig davon, von welcher Körperschaft die Enteignung ausgegangen ist. Seit 2001 ist aber die enteignende Körperschaft selbst für die Schätzungen...
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