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Rom – Die Bestimmungen über die Ermittlung des Sachbezuges für die Firmenwagen, die den Arbeitnehmern neben der betrieblichen Verwendung auch für die private Nutzung bereitgestellt werden, sind vielfältig und sehen, trotz der Vereinfachungen, einige Kulanzbestimmungen und verschiedene Ausnahmen vor. Diese sind zum Teil auf die amtlichen Anleitungen zurückzuführen, die von der Einnahmenagentur im ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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