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Rom – Mitte September hat die Regierung eine Eilverordnung erlassen, mit welcher Maßnahmen für die Bauwirtschaft und den Abbau bürokratischer Hürden erlassen worden sind (DL Nr. 133/2014). Es werden auch verschiedene Vereinfachungen im Baurecht vorgesehen, so für Umbauarbeiten und Sanierungen sowie für Änderungen der Zweckbestimmung. Diese Maßnahmen müssen in Südtirol aber aufgrund der autonomen G...
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