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Bozen/Rom – Mit einem Gesetz von 2012 und einem Ministerialdekret von 2014 hat Italien eingeführt, was von der EU für den Schutz des Binnenmarktes gefordert worden ist: die Möglichkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens für Kleinunternehmer und Freiberufler bzw. eines Verbraucherinsolvenzverfahrens für Privatpersonen (natürliche Personen, die keine MwSt-Position haben). Letzteres ist in Deutschl...
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