Den SWZ-Newsletter abonnieren
Laut Reform des Gesellschaftsrechts braucht man in der Satzung nur mehr die Gemeinde und nicht mehr die genaue Anschrift des Gesellschaftssitzes festzuhalten. Die genaue Adresse ist nur bei der Anmeldung im Handelsregister anzugeben. Die Änderung der Anschrift innerhalb der gleichen Gemeinde kann vom Verwaltungsrat oder vom Alleinverwalter vorgenommen werden; es ist dazu keine Satzungsänderung not...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.