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Bozen/Rom – Wer wegen der angekündigten Verlängerung der Lohnsteuerpauschale auf Leistungsprämien zu Jahresbeginn ungenügende Lohnsteuern entrichtet hat, kann mit der November-Lohnabrechnung und mit Nachzahlung innerhalb 16. Dezember eine Sanierung erwirken. Über die Reduzierung der Arbeitnehmer-Lohnsteuern von der jeweils zutreffenden Progressionsstufe auf eine Ersatzsteuer von zehn Prozent für ...
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