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Der Südtiroler Landtag hat mit Landesgesetz Nr. 6 vom 19. Oktober 2004 („Vorschriften auf dem Sachgebiet der Sanierung von Bauvergehen“), veröffentlicht im Amtsblatt der Region vom 2. November, die Bestimmungen des staatlichen Bausündenerlasses („condono edilizio“) in abgeänderter Form übernommen. Sanierbare Gebäude - Saniert werden können laut diesem Gesetz:
1. Widerrechtliche Bauwerke, die in Ba...
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