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Rom – Mit Ministerialverordnung vom 29. Dezember 2014 (Staatliches Amtsblatt vom 9. Jänner 2015) ist San Marino in die sogenannte „Weiße Liste“ aufgenommen worden. Es handelt sich um das Verzeichnis jener Staaten, mit welchen Italien den vollständigen gegenseitigen Informationsaustausch im Sinne der internationalen Abkommen gegen die Doppelbesteuerung anwendet. Die wichtigsten Auswirkungen betreff...
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