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Rom – Mit Ministerialverordnung vom 29. Dezember 2014 (Staatliches
Amtsblatt vom 9. Jänner 2015) ist San Marino in die sogenannte „Weiße
Liste“ aufgenommen worden. Es handelt sich um das Verzeichnis jener
Staaten, mit welchen Italien den vollständigen gegenseitigen
Informationsaustausch im Sinne der internationalen Abkommen gegen die
Doppelbesteuerung anwendet. Die wichtigsten Auswirkungen betreff...
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