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(Aufschub auf Montag, 1. Juni) Jahresabschluss: Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss binnen 30 Tagen nach dessen Genehmigung im Handelsregister zu hinterlegen. Heuer hat man neben Bilanz sowie GuV-Rechnung auch den Anhang im elektronischen XBRL-Format zu hinterlegen; der Lagebericht ist im PDF-Format zu hinterlegen. Die Hinterlegung betrifft auch das Gesellschafterverzeichnis der Aktien...
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