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Rom - Die Finanzverwaltung hat mit Rundschreiben (Nr. 53/E vom 5. September 2008) die erwarteten Anleitungen zu den Neuerungen über die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft erlassen. Diese wurden bekanntlich mit der Sommerverordnung erlassen (Art. 83 Abs. 28-bis u. ff. DL Nr. 112/2008). Der neue Abzug für die MwSt gilt seit 1. September 2008; die auf 75 Prozent beschränkte Abzugsfähigkeit im Be...
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