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Rom – Die MwSt-Jahreserklärung für 2025 ist unverändert bis Donnerstag, 30. April 2026, in elektronischer Form zu versenden. Eine verspätete, aber noch gültige Erklärung kann binnen 90 Tagen bis 29. Juli nachgereicht werden. Der aus der MwSt-Jahreserklärung geschuldete Saldobetrag ist hingegen spätestens bereits bis 16. März abzuführen. Diese Fälligkeit betrifft vorwiegend die Kleinunternehmen und...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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