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Bozen – Diese Freiberufler müssen sich – da sie ja kein eigenes Berufsalbum haben – am Beginn ihrer Tätigkeit in die Sonderverwaltung beim INPS eintragen (jene, in welcher auch die koordinierten Mitarbeiter versichert sind). Auf ihren Honorarnoten können bzw. müssen sie ihren Kunden einen Pensionsbeitrag von 4 % anlasten. Entsprechend den allgemeinen Regeln für die Zahlung der Steuern für die Sel...
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