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Rom – Die Korrekturverordnung sieht einige Vereinfachungen für die Ermittlung des Sachbezuges der den Mitarbeitern auch privat zur Verfügung gestellten Firmenwagen vor. Kritischer zu betrachten sind die Erhöhungen für ältere Firmenwagen sowie die Pauschalierung für die Zusatzausstattung. Einheitliche Regelung ohne Verweis auf den Marktwert Es bleibt die seit 1. Jänner 2025 vorgesehene allgemeine R...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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