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Rom – Das Haushaltsgesetz sieht unter anderem eine wesentlich schärfere Besteuerung für die Firmenwagen vor, die als Sachbezug den Mitarbeitern zur teilweisen privaten Nutzung überlassen werden (Art. 7 des Gesetzentwurfes). Die Maßnahme soll zur Einschränkung umweltschädlicher Förderungen dienen, da man die begünstigte Berechnung des Sachbezuges für die Firmenwagen als umweltschädliche Förderung e...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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