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Rom – Vor knapp zwei Wochen ist die lang erwartete Übergangs- und Kulanzregelung für die seit 1. Jänner 2025 geltenden Neuerungen zum Sachbezug der Firmenwagen eingeführt worden. Diese behandelt zwei unterschiedliche Bereiche, einmal eine Korrektur für die bereits 2024 den Mitarbeitern zugewiesenen Firmenwagen, zum anderen eine Kulanzregelung für die 2024 bestellten, aber aufgrund der Lieferengpäs...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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