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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 192 vom 22. Juli 2025) bestätigt die Einnahmenagentur, dass für innerhalb 31. Dezember 2024 bestellte und den Mitarbeitern 2024 vertraglich bereitgestellte Firmenwagen, die aber erst nach dem 30. Juni 2025 übergeben werden, der entsprechende Sachbezug auf der Grundlage des gemeinen Wertes zu ermitteln ist. Die Antwort entspricht den bereits im kürzli...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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