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Rom – Die Anfang August erlassene Korrekturverordnung (Dlgs Nr. 148 vom 7. August 2026) sieht wesentliche Vereinfachungen für die Ermittlung des Sachbezuges für die den Arbeitnehmern auch zur privaten Nutzung bereitgestellten Firmenwagen vor. Wir haben darüber bereits in der letzten Ausgabe vom 21. August 2026 berichtet. Es wird nun eine allgemeine Grundregel vorgesehen, die nun nicht mehr zwische...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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