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Rom – Die Freigrenze für die steuerfreien Sachbezüge an die unselbstständigen Arbeitnehmer in Höhe von 1.000 Euro wurde mit dem letzten Haushaltsgesetz für die drei Jahre 2025 – 2027 bestätigt (Abs. 390 Ges. Nr. 207/2024). Der entsprechende Betrag wird auf 2.000 Euro erhöht, wenn der Arbeitnehmer ein oder mehrere Kinder steuerlich zu lasten hat. In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 17/E vom 3...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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