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Rom – Die Ende Juni veröffentlichte Eilverordnung (DL Nr. 91 vom 24. Juni 2014) mit den Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit enthält auch eine Investitionsbeihilfe, die den Tremonti-Beihilfen nachempfunden ist (Art. 18 der Verordnung). Der sachliche Geltungsbereich entspricht im Wesentlichen jenem der Beihilfe „Tremonti-ter“ aus dem Jahr 2009: Begünstigt sind bestimmte Produktionsmasc...
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