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Rom – Die Einnahmenagentur erteilt mit einem Rundschreiben (Nr. 16/E vom 14. April 2015) umfassende Erläuterungen über die Entrichtung der Stempelsteuer im Abrechnungsverfahren (bollo virtuale). Die Klarstellungen betreffen im Einzelnen das Genehmigungsverfahren (Antrag und zuständiges Steueramt), die elektronischen Erklärungen, die zweimonatlichen Zahlungen und die Endabrechnung. Es werden einhei...
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