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Rom – Die Finanzverwaltung hat das angekündigte Rundschreiben zu verschiedenen praktischen Fragen bei der Verrechnung von MwSt-Guthaben erlassen (Rundschr. Nr. 16/E vom 19. April 2011). Es wird unter anderem geklärt, dass die Guthaben in Bezug auf die Schwellen (10.000 bzw. 15.000 Euro) immer getrennt nach Entstehungsjahr zu berücksichtigen sind; dabei ist auch zwischen Guthaben aus Jahreserklärun...
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