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Bozen/Rom – Seit mehreren Jahrzehnten gibt es im Gastronomiesektor in Italien einen einzigen Kollektivvertrag mit allerdings unterschiedlichen Bestimmungen für die Bereiche Beherbergung und Nichtbeherbergung. Der jüngste dieser Kollektivverträge war am 30. April 2013 ausgelaufen. Nach längeren Verhandlungen haben die Sozialpartner am 18. Jänner 2014 einen neuen Kollektivvertrag unterzeichnet, der ...
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