Rom – In der SWZ Nr. 50/2021 haben wir über eine fragwürdige Auslegung des Inps berichtet, und zwar in Zusammenhang mit der Möglichkeit für Arbeitnehmer, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses trotzdem das Arbeitslosengeld zu beziehen, sofern ein entsprechendes Betriebsabkommen unterzeichnet worden ist. Das Versicherungsinstitut war hier der Auffassung, dass für diese Fälle ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.